Documentation 002
Ärztlicher Abrechnungsbetrug

Ärztlicher Abrechnungsbetrug
Ärztlicher Abrechnungsbetrug
"Ein Arzt begeht dann einen Abrechnungsbetrug, wenn er wissentlich oder willentlich die Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung oder den Patienten täuscht, indem er eine nicht oder nicht in diesem Umfang erbrachte Leistung abrechnet, um dadurch einen Vermögensvorteil zu erlangen. Für die Strafbarkeit ist es keineswegs Voraussetzung, dass dem Arzt die Strafbarkeit seines Handelns bekannt ist. Ausreichend ist vielmehr, dass er die Handlungen, die Voraussetzung für einen Betrug sind, bewusst vornimmt, um sich zu bereichern. Das Strafgesetzbuch spricht hier von einem vorsätzlichen Handeln."
Beispiele:
Abrechnung nicht erbrachter Leistungen (keine Leistung erbracht, aber fingierte Leistung abgerechnet.
Eine Leistung erbracht, aber höher bewertete Leistung abgerechnet.
Leistung erbracht, aber wegen Höchstbetragsregelung Splitting auf mehrere Tage.
Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen (Abrechnung von nicht zulässigerweise auf nichtärztliche Mitarbeiter delegierten Leistungen; Erbringung von Leistungen durch nicht genehmigte angestellte Ärzte bzw. Assistenten oder auch – strittig! – Abweise auf nichtärztliche Mitarbeiter delegierten Leistungen; Erbringung von Leistungen durch nicht genehmigte angestellte Ärzte bzw. Assistenten oder auch – strittig! – Abrechnung von Leistungen in fiktiv bestehenden Gemeinschaftspraxen.
Falsch abgerechnete Leistungen.
Konsequent unwirtschaftlich abgerechnete Leistungen.